Riester-Rente

Riester-Rente

Zuschüsse vom Staat sichern
Der Staat hat ein hohes Interesse daran, dass seine Bürger beim Thema Altersvorsorge selbst aktiv werden. Denn nur allein von der gesetzlichen Rentenversicherung wird es zunehmend schwerer, seinen Lebensstandard aufrecht zu halten. Um Anreize zu schaffen, das eigene Renteneinkommen zusätzlich aufzubessern, fördert der Staat verschiedene Lösungen und Produkte zur Altersvorsorge. Hier ist die Riester-Rente mit ihren Zulagen, zum Beispiel für jedes Kind, ein bekanntes Beispiel.

Die staatlich geförderte Altersvorsorge wurde weiter optimiert, um mit mehr Flexibilität und Transparenz den Aufbau des eigenen Vermögens attraktiver zu gestalten. Dadurch ergeben sich für jeden Sparer – je nach persönlicher Situation und Vorsorgezielen – ganz unterschiedliche Möglichkeiten sich Geld vom Staat zu sichern.   

Die wichtigsten Fördermaßnahmen bei der privaten Altersvorsorge

  • Grundzulage von 175 Euro pauschal (wenn 4% des Vorjahresbrutto als Beitrag eingezahlt werden, max. 2.100 Euro)
  • Kinderzulage von 300 Euro pro Kind (ab 2008 geboren)
  • Berufseinsteigerbonus für junge Menschen (bis 25 Jahre) von einmalig 200 Euro 

Da die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung der Altersvorsorge sehr unterschiedlich sind, ist eine umfassende Beratung dringend zu empfehlen. Darin können Sparziele formuliert und das dafür passende Konzept – unter Berücksichtigung aller Förderoptionen – erarbeitet werden.

Die größten Missverständnisse!


Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Fondsgeb. Rentenversicherung

Fondsgeb. Rentenversicherung

Mit Renditechancen die Kaufkraft im Alter sichern
Eine private Altersvorsorge ist zwingend notwendig, um die Einkommenslücke, die die gesetzliche Rente zu Rentenbeginn hinterlässt, zu verkleinern – im Idealfall zu schließen. So kann der gewohnte Lebensstandard auch im Rentendasein weitergeführt werden.
Ebenso notwendig ist es dabei, die Kaufkraft zu erhalten. Das bedeutet, nicht nur zu sparen, sondern eine Rendite zu erzielen, die oberhalb der Inflation liegt. Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann dafür die Chancen der Kapitalmärkte nutzen und zu Rentenbeginn das aufgebaute Vermögen – entweder als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente – auszahlen.

Wachstumschancen nutzen
Der Unterschied zwischen einer klassischen privaten Rentenversicherung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung liegt in der Art, wie die Beiträge investiert werden. Beim „Klassiker“ erfolgt das sehr sicher mit einem garantierten Erhalt der Beiträge und einer Mindestgarantierente. Im Gegenzug kosten diese Garantien aber Rendite und das aufgebaute Vermögen fällt meist niedriger aus als bei der fondsgebundenen Variante.

Dort werden die Beiträge in einen Investmentfonds oder ETF investiert, die die Chancen an den Kapitalmärkten während der Ansparphase nutzen und so ein Vermögen aufbauen können, das die Kaufkraft im Rentenalter erhalten kann. 

Flexibilität in jeder Lebenslage
Damit die Altersvorsorge auch auf verschiedene Lebenssituationen reagieren kann, sind bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung zwischenzeitliche Entnahmen und Zuzahlungen genauso möglich wie Beitragsanpassungen oder -pausen. Ebenso kann (meist einmal pro Jahr) der gewählte Fonds kostenlos gewechselt werden. So kann auf veränderte Marktentwicklungen und -trends reagiert werden.

Zum Ende der Ansparphase schichten die meisten fondsgebundenen Rentenversicherungen das aufgebaute Vermögen automatisch in sicherere Anlagen um (aktives Ablaufmanagement), um für den Rentenbeginn die „Schäfchen“ ins Trockene zu bringen und das Vermögen nicht durch mögliche Turbulenzen an den Börsen kurzfristig zu gefährden.

Eine fondsgebundene Rentenversicherung kombiniert die hohen Wachstumschancen der Kapitalmärkte während der Ansparphase mit einer lebenslangen Rentenzahlung, egal wie alt der Versicherte wird. In einer Beratung zur Altersvorsorge kann genau ermittelt werden, mit welchen Produkten die gewünschten Sparziele (im Alter) erreicht werden können. 

Rürup-Rente

Rürup-Rente

Basisrente mit Steuervorteilen
Seit 2005 gibt es die Basisrente, auch „Rürup-Rente“ genannt. Jeder kann eine solche Basisrente abschließen. Sie zahlt eine lebenslange Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung oder Kündigung des Vertrages sind nicht möglich. Besonders lohnend ist sie für alle, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Das trifft vor allem auf Selbstständige und Freiberufler zu. Der Staat hat für die Basisrente ein attraktives Förderpaket geschnürt, sodass die Vorsorge mit einer Basisrente auch für Gutverdiener oder Personen, die höhere Beträge für ihre Altersvorsorge aufbringen wollen, interessant ist.

Für wen ist die Basisrente besonders interessant?

  • Selbstständige, Freiberufler – da sie meist keine (hohen) Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten haben
  • Gutverdiener – da die steuerliche Förderung in der Ansparphase besonders hoch ist
  • Generation 50plus – da sie nur wenig Zeit bis zum Renteneintritt zur Verfügung haben und in dieser Zeit mit höheren Beträgen vorsorgen müssen

Wie funktioniert die steuerliche Förderung einer Basisrente?
Die Förderung der Basisrente ist denkbar einfach. Die Beiträge sind in der Ansparphase zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Im Gegenzug wird die Rente bei Bezug im Rentenalter besteuert (nachgelagert). Hier hat der Gesetzgeber eine Staffelung beschlossen, die abhängig vom Jahr des Renteneintritts ist: Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent seiner Basisrente versteuern. Jedes Jahr steigt dieser Anteil um 0,5%-Punkte, sodass erst ab 2058 die komplette Basisrente versteuert werden muss. Da im Rentenalter der persönliche Steuersatz oft geringer ist als zu Erwerbszeiten, lohnt die Basisrente insbesondere aus steuerlichen Aspekten.

Fakten zur Basisrente:

  • Lebenslange Leibrente
  • Keine Kapitalauszahlung oder vorzeitige Kündigung
  • Beiträge zu 100 Prozent steuerlich als Sonderausgabe absetzbar
  • Steuerlicher Höchstbetrag steigt jährlich, 2025 liegt er bei 29.344 Euro p.a. (Ledige) und 58.688 Euro p.a. (Verheiratete)
  • Nachgelagerte Besteuerung Anteil vom Jahr des Renteneintritts abhängig (ab 2058 zu 100%)
  • Investitionsfreiheit, da keine Bruttobeitragsgarantie verlangt wird

Die Basisrente kann aus unterschiedlichen Gründen für Sparer sinnvoll sein. Die steuerliche Förderung zählt zu den wichtigsten Aspekten. Auch die Investitionsmöglichkeiten, durch den Wegfall einer zwingenden Bruttobeitragsgarantie (wie beispielweise bei Riester oder in der bAV), eröffnen attraktive Anlagechancen mit höheren Renditen. Eine professionelle Beratung kann prüfen, ob und wie eine Basisrente auch in das persönliche Vorsorgekonzept passen kann.